Rettungsassistent / -In
Ausbildung zur staatlich examinierte Rettungsassistentin
staatlich examinierter Rettungsassistent
Rettungsassistent / -In ist ein staatlich anerkanntes Berufsbild. Die Ausbildung und die Berufsordnung ist durch das Rettungsassistentengesetz (RettAssG) von 1989 bundeseinheitlich geregelt. Einzelheiten zur Ausbildung und Prüfung sind in der Rettungsassistenten Ausbildungs– u. Prüfungsverordnung geregelt. Die staatliche Aufsicht der Ausbildung liegt in Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt.
Die Ausbildung zum Rettungsassistent erfolgt in Form einer Stufenausbildung zunächst zum Rettungssanitäter (nach Vorgaben der hessischen Ausbildungs– u. Prüfungsverordnung) und im Anschluss daran erfolgt die weiterführende Ausbildung zum Rettungsassistent nach den Vorgaben des RettAssG.
1. Erst die Ausbildung zum Rettungssanitäter (520 h – Programm) absolvieren.
2. Im Anschluss erfolgt ein Aufbaulehrgang, in dem der Abschluss als staatlich
examinierter Rettungsassistent erlangt wird.
Der Aufbaulehrgang kann auch später nachgeholt werden.
Insgesamt ca. 34 Wochen schulische und klinische Ausbildung
(ca. 10 Monate) plus Anerkennungsjahr auf der Rettungswache (12 Monate).
Das Anerkennungsjahr kann bei vorliegen bestimmter Voraussetzungen
auf Antrag gekürzt werden.
Voraussetzungen:
Mit der Anmeldung an unserer Rettungsdienstschule benötigen wir
- Kopie des Schulabschlusses oder Nachweis einer
Berufsausbildung
- ärztliches Zeugnis (Vorlage gibt es in der Rettungsdienstschule)
- Teilnehmer müssen zu Beginn mindestens 17 Jahre alt sein
Info zur Ausbildung RettAss gibt es hier.
Zum generieren einer Anmeldung steht Ihnen hier unser Anmeldeformular zur Verfügung.